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Durch das erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, vom 22. August 2006, wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100,00 auf 150,00 Euro erhöht.
Dies bedeutet konkret, dass ab 1. Januar 2007 Rechnungen bis zu einem Gesamtbretrag von 150,00 Euro zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn lediglich folgende Angaben enthalten sind:
- der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller),
Wir berichteten ebenfalls über Pläne der Bundesregierung, als Ersatz für die Winterbauförderung und zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung auch in anderen Branchen ein Saison-Kurzarbeitergeld einzuführen.
Die ZAV hat das Verfahren zur namentlichen Vermittlung polnischer Saisonarbeitnehmer nach der Beschäftigungsverordnung (früher Anwerbestoppausnahmeverordnung) ab sofort geändert.
Zum Hintergrund:
Jetzt ist es amtlich: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Pauschalabgabe bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung von 25 % auf 30 % steigen soll. Das Kabinett hat dieses Vorgehen in seiner Sitzung am 22. Februar 2006 gebilligt. Bereits im Juli dieses Jahres soll die Erhöhung in Kraft treten.
Bundesregierung und Wirtschaftsverbände als Partner des Ausbildungspaktes haben eine im Ergebnis positive Bilanz des Ausbildungsjahres 2004/2005 gezogen. Ebenso wie Wirtschaftsminister Glos erteilte auch Arbeitsminister Müntefering daraufhin neuerlichen Gewerkschaftsforderungen nach einer Ausbildungsplatzabgabe eine klare Absage. „Es wird keine Abgabe geben“, sicherte Müntefering Ende Januar zu.
Die neue INTERHOGA-Broschüre „Nexxt Generation – Unternehmensnachfolge im Gastgewerbe“ zeigt Lösungsbeispiele aus der Praxis und macht den „Jungen“ Appetit auf die Übernahme. Die Broschüre bietet Checklisten sowie Kontaktadressen und lässt Experten zu Wort kommen. Sie ist kostenfrei zu beziehen über www.interhoga.de oder Tel.: 0228-8 20 08-43
Mit dem sogenannten Hartz Ill-Gesetz ist u. a. die Sondervorschrift für Saisonarbeitnehmer im Gastgewerbe hinsichtlich des Arbeitslosengeldes in §§ 123, 124 SGB 111 weggefallen. Diese Gesetzesänderung ist seit 1. Februar 2006 in Kraft.