Neue Grenze für Kleinbetragsrechnungen: 150 Euro

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Durch das erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, vom 22. August 2006, wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100,00 auf 150,00 Euro erhöht.
Dies bedeutet konkret, dass ab 1. Januar 2007 Rechnungen bis zu einem Gesamtbretrag von 150,00 Euro zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn lediglich folgende Angaben enthalten sind:

-   der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller),

-   die Menge und die handelsüblich Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,

-   das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige           Leistung in einer Summe,

-   der Steuersatz