Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten, das vier europäische Antidiskriminierungs-Richtlinien in deutsches Recht umsetzt. Bereits am 12. Dezember 2006 sind erste Änderungen in Kraft getreten, die insbesondere das Verhältnis von AGG und Kündigung bei Ungleichbehandlung wegen des Alters (Alter als Kriterium in der Sozialauswahl, Unkündbarkeitsklauseln) sowie redaktionelle Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz betreffen.
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Den kompletten Wortlaut entnehmen bitte Sie im Downloadbereich dem PDF-Dokument "Allgemeines Gleichbehandlungsgestz".