Aktueller Stand zum Saison-Kurzarbeitergeld

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Wir berichteten ebenfalls über Pläne der Bundesregierung, als Ersatz für die Winterbauförderung und zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung auch in anderen Branchen ein Saison-Kurzarbeitergeld einzuführen.
Am ursprünglichen Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD hatte der DEHOGA insbesondere bemängelt, dass es sich aufgrund der Pflicht der Arbeitgeber zur Tragung von 80 % der Sozialversicherungsbeiträge nicht um eine echte Alternative zum ab 1. Februar 2006 entfallenen Arbeitslosengeld für Saisonarbeitnehmer im Gastgewerbe handelt. Weiter hatte der DEHOGA einen Freiwilligkeitsvorbehalt gefordert. D.h. es kann nicht sein, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien andere Branchen über die Bauwirtschaft hinaus (also auch Hotellerie und Gastronomie) in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufnehmen kann.

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat nunmehr verschiedene Änderungen beschlossen, die diese Bedenken aufgreifen.

- Das Saison-Kurzarbeitergeld wird frühestens ab 1. November 2008 auf andere Branchen ausgeweitet.

- Die Ausweitung kann nur im Einvernehmen mit den Tarifvertragsparteien

- nur per Gesetz, nicht per Rechtsverordnung

- und erst nach Evaluation der Kostenfolgen für die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.