Minijobs sollen verteuert werden

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Weitere Belastung des Faktors Arbeit so gut wie sicher

Jetzt ist es amtlich: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Pauschalabgabe bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung von 25 % auf 30 % steigen soll. Das Kabinett hat dieses Vorgehen in seiner Sitzung am 22. Februar 2006 gebilligt. Bereits im Juli dieses Jahres soll die Erhöhung in Kraft treten.

Für die über 600.000 Minijobs in Hotellerie und Gastronomie bedeutet dies eine drastische Verteuerung. Sichere Folge: Lohnnebenkosten in diesem Bereich steigen um 20 %, der Faktor Arbeit wird weiter unnötig belastet. Wie schon zu Zeiten des Chaos-Gesetzes 1999 werden zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse in die Illegalität abwandern. Fazit: Ein erfolgreiches Stück Arbeitsmarkt (seit der Neuregelung entstanden fast 300.000 neue Minijobs Zahl überprüfen) wird empfindlich gestört.

Bereits mit Bekanntwerden erster Gerüchte im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen hatte sich der DEHOGA klar gegen jede Verteuerung der Minijobs ausgesprochen. Im Koalitionsvertrag fand sich diese Maßnahme denn auch nicht, wohl aber in den Beschlüssen der Klausurtagung der Regierung in Genshagen Mitte Januar. Der DEHOGA hatte daraufhin die Bundeskanzlerin, Arbeitsminister Müntefering und zahlreiche Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Tourismuspolitiker angeschrieben und intensiv das persönliche Gespräch gesucht – jedoch ohne Erfolg. Dabei kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden: Die Minijob-Neuregelung im Jahr 2003 hat im Gastgewerbe nicht zur Aufspaltung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse geführt. Die Rückgänge bei der "regulären" Beschäftigung sind einzig und allein auf die massiven Umsatzrückgänge zurückzuführen.

Aus dem Kanzleramt heißt es, die Verteuerung der Minijobs sei der Beitrag unserer Branche zur Haushaltskonsolidierung und damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung. Pikantes Detail: Selbst der Arbeitsentwurf des zuständigen Ministeriums geht in Folge der Verteuerung von einem Rückgang der Lohnsumme bei den Minijobs von 15 % aus. Wo auf diese Weise spürbare Mehreinnahmen für die Gesetzliche Renten- und Krankenversicherung und damit eine Entlastung des Bundeshaushaltes herkommen sollen, bleibt das Geheimnis der Verantwortlichen.

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema Minijobs und Arbeitsmarkt findet an keiner Stelle statt – bedauerlich. Dies wird der Generaldebatte zum so genannten Niedriglohnbereich in der zweiten Jahreshälfte vorbehalten bleiben. Die Koalition, allen voran Arbeitsminister Müntefering, hat bereits angekündigt, das Thema Minijobs dort im Zusammenhang mit Mindestlohn, EU-Dienstleistungsrichtlinie und Kombilohn angehen zu wollen. Sie können versichert sein, dass der DEHOGA sich in diese Diskussion intensiv einbringen wird.