Pressemitteilungen

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GEMA - Tarifreform STOPPEN!

GEMA missbraucht Monopolstellung für radikale Tarifreform!  
Unterstützen auch Sie die Online-Petition gegen die GEMA Tarifreform 2013! Zur Teilnahme an der Petition klicken Sie bitte auf nachfolgenden Link:http://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass

GEMA Tarifreform ab 2013

Informationen zu den DEHOGA Aktivitäten und Berechnungsbeispielen, entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Radroutenplaner! Planen Sie ihre individuelle Radtour durch das Land zwischen Nordsee und Ostsee

Willkommen im Fahrradland Schleswig-Holstein!
Welche Betriebe bereits an dieser Aktion teilnehmen erfahren Sie hier
Weitere Informationen zum Radroutenplaner erfahren Sie in Kürze.

DEHOGA Shop - Aushangpflichtige Arbeitsgesetze des DEHOGA neu erschienen

Ab sofort können Sie über den DEHOGA Shop die 1. Auflage der neuen Aushangpflichtigen Arbeitsgesetze des DEHOGA Bundesverbandes bestellen. Bestimmte Arbeitnehmerschutzgesetze sind aushangpflichtig und müssen jedem Arbeitnehmer leicht lesbar und zu jeder Zeit zugänglich gemacht werden.

Heringstage im Fördenland von Mai bis September 2012

Schleswig-Holstein is(s)t lecker!

Der Hering - unser Gold! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.   

Konditionen zur Fußball-EM 2012

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Landesverbandstag am 16. April 2012

Besondere Ehrungen für Wilfried Rahlff-Petersson Lübeck, Jürgen Gosch Sylt sowie Lutz Niemann Maritim Timmendorfer Strand. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.

Der "nordseeteller 2012" geht in den Start!

In diesem Jahr findet die Auftaktveranstaltung am Montag, 23.4.2012 im NordseeCongressCentrum in Husum statt.

Die Anmeldeformulare,Teilnahmegebühren, Bewerbung zum Wettbewerb sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Nordsee-Tourismus-Service GmbH. Die Kontaktdaten und weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemeldung.

 

 

Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice

Mit Urteil vom 23.11.2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen darstellen, die dem Regelsteuersatz unterliegen. Mehr Informatonen entenhmen Sie bitte der Pressemitteilung.