Designkontor - Hotels und Ferienwohnungen erfolgreich gestalten.
Mehr Informationen entnehmen Sie der Einladung und Kurzdarstellung.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
gerne möchten wir Sie über den aktuellen Zahlenspiegel für das zweite Quartal 2015 informieren. Wir hoffen, dass Ihnen die Statistiken dabei helfen, eine fundierte Einschätzung der wirtschaftlichen Entwickklung unserer Branche vorzunehmen.
Wenn Ihr Unternehmen an unserer Online-Umfrage teilnehmen möchte, bitten wir Sie, die Umfrage mittels vorgegebenen Link durchzuführen:
https://de.surveymonkey.com/r/dehoga_konjunkturumfrage_herbst_2015
Die politische Lobbyarbeit des DEHOGA's hat auch beim Mindestlohngesetz Früchte getragen.
Zukünftig brauchen Arbeitnehmer deren regelmäßiges Monatsentgelt 2.000,-- Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Entgelt für die letzten 12 Monate nachweislich gezahlt hat, keine Arbeitszeitaufzeichnung mehr machen. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben bei der Berechnung des Zeitraums von zwölf Monaten unberücksichtigt.
Die Neuregelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, werden für ab dem 1. Juli 2015 geborene oder angenommene Kinder gelten. Weitere Informationen erfahren Sie hier.
Wir freuen uns, Ihnen wieder ein Beispiel gelungener politischer Lobbyarbeit des DEHOGA's mitteilen zu können diesmal: Änderungen beim Mindestlohngesetz.
Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Mehr hierzu entnehmen Sie der Pressemitteilung.
Mehr hierzu entnehmen Sie hier.
Die Ausbildungsvergütungen für das Schleswig-Holsteinische Gastgewerbe werden ab dem 1. April 2016 wie folgt festgesetzt:
Im ersten Ausbildungsjahr: 560,-- Euro
Im zweiten Ausbildungsjahr: 630,-- Euro
Im dritten Ausbildungsjahr: 730,-- Euro
Die Tarife für 2015 entnehmen Sie der PM.
weitere Informationen entnehmen Sie hier.