Zahlreiche Seitenaufrufe haben wir bereits verzeichnet, aber gern machen wir Sie heute noch einmal auf unsere Auswertung des Bundestags-Wahlchecks aufmerksam.
Den aktuellen Zahlenspiegel für das 2. Quartal 2017 entnehmen Sie bitte hier.
Gerade vor dem Start der neuen Bundesliga-Saison lohnt sich für Hoteliers und Gastronomen ein Blick auf das Sky-Abo. Wichtig dabei für alle DEHOGA-Mitglieder: Der Verband hat mit Sky einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, der attraktive Preisnachlässe, jährliche Rückvergütungen und weitere Sonderkonditionen mit sich bringt.
Vorteile für Bestandskunden, die bereits ein Sky-Abo haben:
Eine wichtige Entscheidung hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode noch getroffen: Betreiber von WLAN-Hotspots können auf Rechtssicherheit setzen, die Störerhaftung gehört der Vergangenheit an. Anbieter öffentlicher Hotspots müssen den Zugang zukünftig weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschaltseite. Auch die Identität des Nutzers muss nicht mehr geprüft werden.
Zu ihrer Kenntnis erhalten Sie einen Link zum aktuellen Koalitionsvertrag.
Entscheidend ist die Zustimmung der Mitglieder, zumindest bei BÜNDNIS 90/Die Grünen.
Besonders freuen wir uns, dass die Verantwortlichen unserem grundsätzlichen Wunsch entsprochen haben, dem Tourismus einen eigenständigen Part im Wirtschaftsministerium gegeben haben.
Koalitionsvertrag:
Download unter dem Link: https://www.cdu-sh.de/landesparteitag
Es ist wieder soweit, die Konjunkturumfrage für das „Frühjahr 2017“ liegt vor.
Wenn Ihr Unternehmen an unserer Online-Umfrage teilnehmen möchte, bitten wir Sie, die Umfrage bis zum 24. April 2017, mittels vorgegebenen Link zu öffnen,
Der Link zur Umfrage lautet:
https://www.surveymonkey.de/r/dehoga_fruehjahr_2017
Sollten sich Rückfragen ergeben, so stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0431/65 18 66 zur Verfügung.
Die Ergebnisse der Landesjugendmeisterschaft vom 20./21. März 2017 entnehmen Sie der PM.
Hier die wichtigsten Fakten zum Thema Einbau von Smart Metern gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG):
Hintergrund
Die EU-Mitgliedsstaaten werden laut Anhang der EU-Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt in die Pflicht genommen, intelligente Messsysteme (Smart Meter) einzuführen. In Deutschland wurde diese Vorgabe in Form des MsbG
umgesetzt, welches Sie hier abrufen können:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/messbg/gesamt.pdf.
Der Finanzdienstleister Mastercard hat eine neue Brand-Guideline veröffentlicht, welche unter anderem Regeln bezüglich der Nutzung "ec" Logos vorgibt.
Mehr hierzu erfahren Sie in der Pressemitteilung.
Wie der DEHOGA erst vor wenigen Tagen erfahren hat, schreibt
Sky derzeit alle seine Gastronomie-Abonnenten/Sportsbarkunden
an und bietet diesen eine Sky-Vertragsergänzung in Höhe von
2,23 Euro / 3,47 Euro oder 7,43 Euro netto/Monat an.
Die Höhe hängt vom jeweils abgeschlossenen Sky-Abovertrag
(Größe des Veranstaltungsraumes) ab.
Hintergrund dieser Vertragsergänzung ist, dass die Verwertungsgesellschaft
„VG Media“ seit dem 1.1.2015 Urheberrechtsgebühren für die öffentliche