Urheberrecht: Wettbewerbsverzerrung untersagt

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EU-Kommissarin Neelie Kroes hat 24 europäischen Verwertungsgesellschaften - darunter auch der GEMA - wettbewerbsverzerrende Praktiken untersagt. Sie dürfen ihr Angebot künftig außerhalb ihres Landes nicht mehr wie bisher geschehen durch Gegenseitigkeitsverträge einschränken.

Den Mitgliedsgesellschaften des internationalen Dachverbandes der Verwertungsgesellschaften (CISAC) wurde aufgetragen, stattdessen den Urhebern die Auswahl der für sie vorteilhafteren Verwertungsgesellschaft zu ermöglichen. Auch für Nutzer soll es einfacher werden, für Übertragungen von Musiksendungen per Internet, Kabel oder Satellit in verschiedene Länder Mehrgebietslizenzen von einer Gesellschaft zu erwerben.

Mit dieser Entscheidung sorgt die EU-Kommissarin für mehr Wettbewerb. Sie kommt damit einer längjährigen Forderung des DEHOGA-Bundesverbandes und des Hotelverbandes Deutschland (IHA) nach einer Öffnung der Märkte für Urheberrechte nach. Formal bezieht sich die Entscheidung zwar nur auf die Online-Nutzung, die Begründung der EU-Kommission für diese Entscheidung lässt sich jedoch nach Meinung von Experten kaum auf diesen Bereich beschränken.