Novelle Verpackungsordnung - Empfehlungen für Gastronomen mit Außer-Haus-Verkauf

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Ab Januar 2009 müssen alle Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, über eines der Rücknahmesysteme wie z.B. Grüner Punkt oder Interseroh entsorgt werden. Das sieht die 5. Novelle der Verpackungsordnung vor. Damit besteht auch für Gastronomen, die Speisen und Getränke in sogenannten Serviceverpackungen oder in Einweggeschirr an ihre Gäste abgeben (insbesondere bei Take Away oder Home Delivery) keine Wahlfreiheit mehr zwischen der Selbstentsorgung und der Teilnahme an einem Rücknahmesystem. Der DEHOGA empfiehlt daher allen Gastronomen, die Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abgeben und noch nicht selbst einem Rückgabesystem angeschlossen sind: Fragen Sie bei Ihrem Verpackungslieferanten nach, verlangen Sie entsprechende Vereinbarungen mit einem Rückgabesystem von Ihren Lieferanten und lassen Sie sich nachweisen, dass dort alle notwendigen Schritte erfolgt sind. Alternativ sollte sich der Gastronom selbst einem solchen Rückgabesysteme anschließen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass sich die Verpackungsindustrie schnell auf die neue Rechtlage einstellen und nur noch lizenzierte Verpackungen anbieten wird, ist insbesondere in der Umstellungsphase Vorsicht geboten. Denn wenn Sie, ohne dass Sie oder Ihr Lieferant an einem Rückgabesystem beteiligt sind, vorsätzlich oder fahrlässig eine Verkaufsverpackung an Endverbraucher abgeben, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Weitere Informationen zur Verpackungsordnung finden Sie hier…

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