Neue Kooperation - Hilfe bei der Sofortmeldung

strict warning: Declaration of views_plugin_style_default::options() should be compatible with views_object::options() in /usr/www/users/dehogq/dehoga-sh.de/old/htdocs/sites/all/modules/views/plugins/views_plugin_style_default.inc on line 0.

Seit Anfang des Jahres sind Sie als Gaststätten- oder Beherbergungsbetrieb gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeiter spätestens bei Beschäftigungsaufnahme an die Deutsche Rentenversicherung zu melden - auch wenn die Einstellung und Beschäftigung kurzfristig am Wochenende oder abends und damit außerhalb der Arbeitszeiten Ihres Lohnbuchhalters oder Steuerberaters erfolgt. Hilfe bietet Ihnen in solchen Fällen die Sofortmelde-Hotline der Firma Weikamp, die an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden pro Tag zur Verfügung steht. Dank eines Rahmenvertrags mit der Interhoga können Sie als DEHOGA-Mitglied die Sofortmelde-Hotline mit einem Rabatt in Höhe von zehn Prozent nutzen. Alternativ steht Ihnen natürlich auch die kostenlose Meldung über sv.net und der Adresse itsg.de zur Verfügung.

Die ersten praktischen Erfahrungen mit der Sofortmeldung haben die Befürchtung erheblicher Probleme bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben in den Betrieben bestätigt. Gleiches gilt für die ebenfalls seit Jahresbeginn geltende Ausweismitführungspflicht der Mitarbeiter in Gaststätten und Hotels. Die mittlerweile veröffentlichten Informationen der Deutschen Rentenversicherung und der Spitzenverbände der Sozialversicherungsverbände tragen nicht umfassend zur Klärung offener Fragen bei. Der DEHOGA ist dabei, diese Punkte mit den beteiligten Institutionen zu klären und drängt zudem auf die Korrektur fehlerhafter Informationen.