Meldepflicht - Erste Bußgelder wegen fehlender Sofortmeldung!

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Erste Hoteliers und Gatronomen sind mit Bußgeldern belegt worden.

Aus einigen Betrieben haben wir in den vergangenen Wochen die Information erhalten, dass erste Hoteliers und Gastronomen mit Bußgeldern belegt worden sind, die die Sofortmeldung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter nicht oder zu spät vorgenommen haben. Dies nehmen wir zum Anlass, Sie nochmals darauf hinzuweisen, das alle Arbeitgeber des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes seit 1. Januar 2009 verpflichtet sind, für neu eingestellte Arbeitnehmer spätestens bei Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung abzugeben. Die Meldung kann über das Lohnabrechnungsprogramm oder über die Ausfüllhilfe sv.net erfolgen.

Die Arbeitnehmer müssen bei der Arbeit zudem ihren Personalausweis, Pass oder Passersatz mitführen (statt früher den Sozialversicherungsausweis). Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter auf diese Mitführungspflicht hinzuweisen. Bitte dokumentieren Sie den Hinweis, um spätere unerfreuliche Diskussionen, ob Sie Ihre Mitarbeiter informiert haben oder nicht, möglichst zu vermeiden.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat in einem turnusmäßigen Gespräch mit dem DEHOGA darauf hingewiesen, dass die Zollverwaltung bei ihren Kontrollen den Eindruck gewonnen habe, die Betriebe des Gastgewerbes wüssten weniger als andere Branchen über die Sofortmelde- und Ausweismitführungspflicht Bescheid. Auch vor diesem Hintergrund noch einmal unser dringender Appell: Bitte beachten Sie diese gesetzlichen Pflichten, um Bußgelder zu vermeiden.

Übrigens: Ein betroffener Hotelier, der an einem Samstag zwei neue Mitarbeiter eingestellt hat, dessen Steuerberater aber erst am Dienstag die Sofortmeldung vornahm, hat über seine DEHOGA Geschäftsstelle Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Das Bußgeld wurde daraufhin von zwei Mal 750 Euro auf zwei Mal 250 Euro reduziert - wohl auch angemessen in einem Fall, in dem es offensichtlich nicht um Schwarzarbeit, sondern um eine verspätete Meldung in Folge von Arbeitsüberlastung ging.