Künstlersozialversicherung

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Abgabe soll auf 4,4 Prozent sinken. Ab Januar 2009 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung voraussichtlich von derzeit 4,9 auf 4,4 Prozent sinken. Eine entsprechende Regelung enthält der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2009. Die Unternehmen, die selbstständige Künstler und Publizisten beschäftigen, werden damit um jährlich 18 Millionen Euro entlastet. Der DEHOGA begrüßt diese Entlastung, allerdings sieht er auch deutlichen Reformbedarf des gesamten Künstlersozialversicherungssystems. Freie Künstler und Publizisten können sich in der Künstlersozialkasse (KSK) renten-, kranken- und pflegeversichern und genießen damit gegenüber anderen Selbstständigen ein Sonderprivileg. Warum beispielsweise Webdesigner, Grafiker oder Werbefotografen ungeachtet der Größe und wirtschaftlichen Situation ihres Unternehmens sozial schutzbedürftiger sein sollen als andere selbstständige Dienstleister, erschließt sich nicht. Und gerade diese „Künstler“ spielen in der Gastronomie und Hotellerie eine immer wichtigere Rolle, beispielsweise beim Design der Website, bei Fotos und Texten für Flyer oder bei der Gestaltung des Geschäftsberichts. Der DEHOGA fordert deshalb, den Katalog der Künstler zu verschlanken sowie die bisher bestehende Abgabepflicht für die nicht in der KSK versicherten Künstler zu streichen. Einige Bundesländer hatten jüngst in einer Empfehlung zum Mittelstandsentlastungsgesetz sogar eine Abschaffung der Künstlersozialkasse vorgeschlagen. Der Bundesrat jedoch lehnte die Forderung am 19. September mit großer Mehrheit ab.