Keine Flatrate-Partys für Jugendliche in Schleswig-Holstein

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Jugendschutz hat oberste Priorität

(Kiel, 10. Mai 2007) Angesichts der jüngst bekannt gewordenen Fälle von Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen fordern die Landesregierung Schleswig-Holstein und der DEHOGA Schleswig Holstein sowie der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT im DEHOGA Bundesverband) eindringlich alle Betreiber von Discotheken, Clubs und Gaststätten sowie Veranstalter von Scheunen-, Zelt-, Hallen- und sonstigen Eventveranstaltungen auf:

„Kein Einlass für Jugendliche unter 18 Jahren auf Flatrate-Partys, bei denen spirituosenhaltige Getränke zu einem Festpreis ausgeschenkt werden!“

Jugendschutz muss oberste Priorität einnehmen. Wer glaubt, seine Geschäfte mit der Abgabe von Spirituosen an Jugendliche machen zu können, denkt kurzfristig, handelt illegal, riskiert seine berufliche Existenz und schädigt das Image der Branche. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft. Im Wiederholungsfall droht der Konzessionsentzug.

Gastronomen müssen zu ihrer Verantwortung stehen wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Deshalb ist es unerlässlich, dass die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere die Abgabeverbote von Spirituosen an Jugendliche, zwingend eingehalten werden. Der Verkauf von Spirituosen, Longdrinks und Alkopops ist an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. An Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur Bier, Sekt und Wein ausgeschenkt werden.

Tatsache ist, dass Alkoholmissbrauch auch außerhalb der konzessionierten Gastronomie stattfindet. Deshalb sind alle gesellschaftlichen Gruppen aufgerufen, sich diesem Problem zu stellen. Eltern, Lehrer, Ausbilder und Trainer in Vereinen müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Kindern und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vermitteln. Jugendschutz geht alle an – selbstverständlich auch die Veranstalter von Stadt-, Vereins- und Schützenfesten oder sonstigen Partys.