GEMA-Tarifreform für 2013 wird ausgesetzt!

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Die mit der GEMA getroffene Verständigung sieht im Einzelnen u.a. folgendes vor:


 



  • Die GEMA setzt ihre Tarifreform aus. Die bisherigen Veranstaltungstarife werden daher auch im Jahr 2013 zur Anwendung kommen.

 



  • Die Tarife (U-VK, U, U-St, WR-B, U-T, VK, M-U I, M-U II 1b, M-U III 1c, WR-N)  werden sich zum 1.1.2013 um 5 %, der Discothekentarif M-U III 1c ab dem 1.4.2013 um weitere 10 %, erhöhen. Bei den Erhöhungen handelt es sich um einmalige Zuschläge ohne Präjudiz für die Angemessenheit der Alt- oder Neutarife, damit die Mitglieder der Bundesvereinigung Planungssicherheit für das Jahr 2013 erhalten.


  • Sollte die Schiedsstelle der GEMA mehr zusprechen, wird die GEMA für das Jahr 2013 keine Nachforderungen stellen.

 



  • Der sog. GEMA-Vervielfältigungszuschlag (für den Laptop-Einsatz ) in Höhe von 30 % bei Discotheken bzw. in Höhe von 50 % bei allen anderen, relevanten Tarifen wird ab dem 1.4.2013 nicht mehr erhoben wird. Hier soll es einen neuen, deutlich günstigeren Tarif geben, der sich vorrangig an DJ´s richtet, die ja in der Regel auch die Vervielfältigungen vornehmen.

 



  • Die GEMA-Verträge zwischen GEMA und den Betrieben/Veranstaltern werden sich nach Aussage der GEMA entsprechend der bestehenden Verträge für das Jahr 2013 verlängern (Jahresvertrag, Vierteljahresvertrag oder Monatsvertrag).

 



  • Auch während des Jahres 2013 können Jahres- oder Vierteljahresverträge abgeschlossen werden, allerdings werden diese dann bis max. 31.12.2013 befristet.

 



  • Alle restlichen, nicht im Streit stehenden Tarife (z.B. für Hintergrund-/Tonträgermusik, Radio- und Fernsehwiedergaben, Hotelweitersendetarif) erhöhen sich ab dem 1.1.2013 um 2,2 %.

 



  • Die GEMA wird in 2013 die Nichteinreichung der sog. Musikfolgen bei Livemusik-Veranstaltungen sanktionieren und die Hälfte (10 %) des Verbandsnachlasses zurückfordern. Dem DEHOGA ist es bei diesem Thema gelungen eine rückwirkende Sanktionierung für das Jahr 2012 zu verhindern!

 



  • Der Verbandsnachlass in Höhe von 20 % wird den Mitgliedern des DEHOGA somit auch für das Jahr 2013 auf allen Tarifen erhalten bleiben.