Fachkräfte - Gastgewerbe profitiert von der EU-Fördermaßnahme

strict warning: Declaration of views_plugin_style_default::options() should be compatible with views_object::options() in /usr/www/users/dehogq/dehoga-sh.de/old/htdocs/sites/all/modules/views/plugins/views_plugin_style_default.inc on line 0.

Erfreulicherweise ist das Gastgewerbe eine von nur einer Handvoll Branchen bzw. Berufsgruppen, die ab sofort von einer Fördermaßnahme der EU profitieren können, die die grenzüberschreitende Mobilität verbessern soll. Die wiederholten Hinweise des DEHOGA auf die Fachkräfteengpässe in der Branche haben damit eine konkrete Konsequenz, die es nun zu nutzen gilt.


Im Rahmen eines Pilotprojektes der EU-Kommission („Your first EURES Job") bietet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) finanzielle Unterstützung für junge Menschen, die einen Job im Ausland suchen, und ihre künftigen Arbeitgeber an.


Gefördert werden:


·         Nur bestimmte Berufsgruppen: IT-Spezialisten, Ingenieure, technische Fachkräfte, Ärzte, Pflegekräfte, Gesundheitsberufe, Haushaltshilfen, Fach- und Hilfskräfte im Hotellerie- und Gaststättengewerbe, Berufskraftfahrer und Bauhandwerker


·         EU-Staatsangehörige im Alter zwischen 18 und 30 Jahren


·         Kleine und mittlere Unternehmen (< 250 Mitarbeiter), die die jungen Bewerber für mindestens 6 Monate einstellen


 


Voraussetzung ist ein Beschäftigungsangebot in Deutschland im Rahmen bilateraler Vermittlungsprojekte des EURES-Netzwerkes. Förderung erhält demnach nur derjenige, der von der ZAV im Rahmen bilateraler Vermittlungsprojekte betreut und vermittelt wird oder der Arbeitgeber, der Bewerber aus Vermittlungsprojekten einstellt. Vereinbarungen existieren derzeit mit Bulgarien, Griechenland, Portugal und Spanien. Individuelle Anträge sind nicht möglich. Bewerber, die nicht über ein EURES-Vermittlungsprojekt eingestellt wurden, werden nicht gefördert. Trainees, Ferienjobs, Praktika und Entsendungen können nicht gefördert werden.


Die Bewerber können finanzielle Unterstützung bei Reise- und Umzugskosten sowie Unterstützung bei der Verbesserung der Sprachkenntnisse im Herkunftsland erhalten. Unternehmen können Zuschüsse für Integrationsprogramme (z. B. Schulungen, Sprachkurse) gewährt werden. Interessierte Arbeitgeber müssen sich zunächst an ihre zuständige Agentur für Arbeit wenden, die mit der ZAV zusammenarbeitet und das Stellenangebot europaweit veröffentlicht.


Da davon auszugehen ist, dass der Arbeitsmarkt in den europäischen Ländern noch für eine nicht unerhebliche Zeit deutliche Ungleichgewichte aufweisen wird und das Thema der grenzüberschreitenden Mitarbeitersuche daher auf der Agenda bleibt, ist uns an Ihren Erfahrungen aus den Unternehmen und Geschäftsstellen sehr gelegen.


Den zugehörigen Leitfaden mit vielen weiteren Informationen können Sie hier herunterladen...