Europäischer Gerichtshof - Arbeitnehmer behält dauerhaft Urlaubsanspruch trotz Krankheit

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Auch wenn ein Arbeitnehmer monatelang krank war, behält er seinen Urlaubsanspruch - und zwar auch über den 31. März des Folgejahres hinaus. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof am 20. Januar. Arbeitsunfähige Mitarbeiter haben damit Anspruch auf die finanzielle Vergütung ungenutzter Urlaubstage. Geklagt hatte ein deutscher Arbeitnehmer, der nach langer Krankheit in Frührente ging und so seinen noch nicht genutzten Urlaub nicht mehr antreten konnte. War der Arbeitnehmer über längere Zeit krankgeschrieben und endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass der ihm zustehende Urlaub genommen werden konnte, müssen die nicht absolvierten Urlaubstage in jedem Fall entlohnt werden, so die Meinung des Gerichts. Auch nach deutschem Recht ändert zwar Krankheit nichts am Urlaubsanspruch, jedoch verfällt nicht genommener Urlaub spätestens am 31. März des Folgejahres. Im Rahmen der Revision der Arbeitszeitrichtlinie auf europäischer Ebene wird der DEHOGA deshalb auf sachgerechtere Regelungen dringen. Denn es kann nicht sein, dass ein Arbeitnehmer, der das ganze Jahr über oder gar mehrere Jahre lang krank war und nur deshalb seinen Urlaub nicht nehmen konnte, dauerhaft den sogenannten Resturlaub behält. Mit Erholung - dem eigentlichen Urlaubszweck - hat dies schließlich nichts mehr zu tun.