Erinnerung: Sofortmeldepflicht und der Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

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Turnusmäßig möchten wir Sie erneut auf folgendes hinweisen:
1. Für Mitarbeiter im Gastgewerbe besteht nach wie vor die Sofortmeldepflicht.
2. Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet seinen Ausweis, Pass oder Ausweisersatz mitzuführen und der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Der Sozialversicherungsausweis braucht nicht mehr mitgeführt werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.