Erbschaftsteuer - Große Koalition einigt sich auf Kompromiss

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Die Erbschaftsteuer wird auch 2009 weiter bestehen, denn nach monatelangen Diskussionen hat sich die Große Koalition doch noch auf einen Kompromiss geeinigt. Viele Fragen sind allerdings noch offen, insbesondere was unter den Verwaltungsvermögensbegriff des Erbschaftsteuerrechts fällt. Auch zur Betriebsaufspaltung und zur Übertragung des Betriebes in zwei Schritten sind noch keine Details bekannt geworden. Die Behaltefrist wurde auf sieben Jahre festgelegt, die das Unternehmen weiter geführt werden muss, damit sich die Erbschaftsteuer auf 15 Prozent des Gesamtwertes verringert. Dabei darf die Lohnsumme in den sieben Jahren 650 Prozent  nicht unterschreiten und der Anteil des Verwaltungsvermögens 50 Prozent nicht überschreiten. Völlige Erbschaftsteuerbefreiung ist bei einer Behaltefrist von zehn Jahren möglich. Allerdings muss dafür die Lohnsumme in den zehn Jahren insgesamt 1.000 Prozent betragen und die Verwaltungsvermögensgrenze liegt bei nur zehn Prozent. Unter diesen Voraussetzungen dürfte die zweite Option in der Praxis wohl kaum Anwendung finden. Sie muss aufgrund der hohen Lohnsummenregelung und der Verwaltungsvermögensgrenze als politisches Feigenblatt bezeichnet werden. Der DEHOGA bleibt auch in Zukunft bei seiner Forderung nach einem kompetten Wegfall der Erbschaftsteuer. Der Zeitplan für die Umsetzung des Koalitionskompromisses in ein Gesetz ist ambitioniert: Der Deutsche Bundestag soll es am 28. November verabschieden, für die Entscheidung des Bundesrats ist eine Sondersitzung am 12. Dezember vorgesehen. 

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