Erbschaftsteuer

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Merkel spricht sich für Nachbesserung aus – FDP und CSU wollen Länderregelungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für eine Überarbeitung der bisherigen Pläne zur Neuregelung der Erbschaftsteuer ausgesprochen. Im Rahmen eines Unternehmerforums der Unionsfraktion erklärte sie, dass der bisherige, vom Bundeskabinett gebilligte Gesetzentwurf im Sinne der Familienunternehmen verbessert werden müsse. Die unter anderem vom DEHOGA geforderte komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer lehnte sie hingegen ab. Aus Sicht des DEHOGA muss es bei der Überarbeitung darum gehen, die Fortführung eines Betriebs durch hohe Freibeträge oder den völligen Wegfall der Erbschaftsteuerschuld zu begünstigen. Die Bewertung von betriebsnotwendigen Immobilien darf nicht zu einer Erhöhung der Steuer führen und nicht mit immensem bürokratischem Aufwand für die Erben verbunden sein. Nur so kann auch die Verunsicherung hinsichtlich der Unternehmensnachfolge beseitigt werden. Dass die derzeitigen Pläne eine solche Verunsicherung nach sich ziehen, zeigt der aktuelle DIHK-Nachfolgereport, dem 23.000 Beratungsgespräche der Industrie- und Handelskammern zu Grunde liegen: 27 Prozent der älteren Unternehmer befürchten danach, dass die Erbschaftsteuer der Familiennachfolge im Weg steht. 2007 waren es nur 19 Prozent. Auch die Zahl derer, die den Verkauf ihres Unternehmens erwägen, steigt. FDP und CSU haben sich derweil für Länderregelungen in Sachen Erbschaftsteuer ausgesprochen. FDP-Chef Guido Westerwelle nannte die Besteuerung von Erbschaften als mittelschichtfeindlich und kündigte einen Gesetzentwurf an, der die Regelung der Erbschaftsteuer den Ländern zuweist. Das bayerische Finanzministerium plant einen Antrag an die Föderalismuskommission, nach dem jedes Bundesland selbst über die Höhe der Steuer entscheiden soll. Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein bekräftigte zudem noch einmal, dass man nicht zulassen werde, dass mittelständische Betriebe verkauft werden müssen, nur weil der Erbfall eintritt.