Die Koalition reduziert die MwSt. für die Hotellerie auf 7 %

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Es hat sich gelohnt!

Der DEHOGA Schleswig-Holstein, so Präsident Peter Bartsch, hat weder Kosten noch Mühen gescheut, der Politik verständlich zu machen, dass eine Mehrwertsteuerreduzierung unumgänglich ist.

Bei aller Freude über die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7% für die Hotellerie, verbleibt ein weinendes Auge für die Gastronomie. 

Dennoch freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sich CDU, CSU und FDP in der Nacht von Freitag zu Samstag darauf verständigt haben, zum 1. Januar 2010 den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen einzuführen. Darüber hinaus soll eine Kommission eingesetzt werden, die die bestehenden Benachteiligungen aufgrund des geltenden Mehrwertsteuersystems überprüft. Hier wird sich der DEHOGA konstruktiv einbringen, damit auch die massiven Wettbewerbsnachteile für die Gastronomie bald beseitigt werden.  

Bis zum Schluss haben wir darauf gehofft, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen zu erhalten. Aufgrund des Volumens der Steuermindereinnahmen von wenigstens 2,2 Milliarden Euro war dies allerdings nicht konsensfähig. Der Wortlaut der entsprechenden Passage im Koalitionsvertrag: „Daneben gibt es Handlungsbedarf bei den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. Benachteiligungen gehören auf den Prüfstand. Aus diesem Grund wollen wir eine Kommission einsetzen, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Dabei gilt es auch, die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Bereiche zu berücksichtigen. Deshalb wollen wir ab dem 1.1.2010 für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe den Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent ermäßigen.“ 

Darüber hinaus können die gastgewerblichen Unternehmer auf weitere Entlastungen insbesondere beim Jugendarbeitsschutz, beim Gaststättengesetz und beim Hotelfernsehen hoffen: Wir werden den Tourismusstandort Deutschland stärken und zusätzliche Wachstumspotentiale der Tourismuswirtschaft als Jobmotor der Zukunft freisetzen. Dazu werden die touristischen Rahmenbedingungen verbessert und die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung fortentwickelt. 

Wettbewerbsverzerrungen und Bürokratiebelastungen werden so weit wie möglich reduziert. Die Regelungen zur Mehrwertsteuer werden auch mit Blick auf Belastungen für den Tourismus und dessen europäische Wettbewerbssituation strukturell überprüft. 

Investitionen in touristische Einrichtungen werden gefördert. Dazu wird das vorhandene Instrumentarium genutzt und gegebenenfalls optimiert. Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut. Die Mittel für die Deutsche Zentrale für Tourismus werden auf hohem Niveau stabilisiert  sowie der Messe- und Kongressstandort Deutschland gestärkt. Wir verankern das Ziel der Barrierefreiheit stärker in allen Bereichen, vernetzen Kultur und Tourismus enger, erstellen eine Tourismuskonzeption für den ländlichen Raum, verbessern die Rahmenbedingungen für Kurorte und Heilbäder und prüfen eine Neuregelung der Kabelweiterleitung zugunsten von Hotels. 

Die Bund-Länder-Zusammenarbeit wird intensiviert mit dem Ziel, Verbesserungen bei den in der Länderzuständigkeit liegenden Rahmenbedingungen zu erreichen, wie z. B. bei den Gaststättengesetzen, Entlastungen bei den Rundfunkgebühren sowie eine Ausweitung des Gesamtzeitraums der Sommerferien.“ Auch die angekündigten Korrekturen bei der Unternehmenssteuer und Erbschaftsteuer sind zu begrüßen. Der Entwurf des Koalitionsvertrages, der noch der Zustimmung der jeweiligen Parteien bedarf, steht hier zum Download bereit:  

http://www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf