DEHOGA-Umfrage zur Allergenkennzeichnung bis 29.5.2016 - Unterstützen Sie uns jetzt mit Ihren Praxiserfahrungen

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Wie Sie wissen, gilt seit 13.12.2014 die Verpflichtung, Allergene zu kennzeichnen. Die Umsetzung der EU-Verordnung erfolgte in Deutschland zunächst durch die „Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung“. Sanktionen sind darin nicht enthalten.

Am 07. März 2016 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Entwurf für eine endgültige Verordnung vorgelegt.

Der DEHOGA hat sich mit schriftlicher Stellungnahme vom 04. April 2016 positioniert und erneut die wesentlichen Kritikpunkte vorgetragen:
1.    Die mündliche Allergeninformation unter der Bedingung der schriftlichen Dokumentation bedeutet einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Betriebe des Gastgewerbes. Die bewährte bedingungslose mündliche Auskunft, ohne das Erfordernis einer schriftlichen Dokumentation, muss in der Gastronomie  möglich sein. Ansonsten droht eine Überregulierung auch zu Lasten einer gesunden, frischen und saisonalen Küche.
2.    Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Höhe des Bußgeldes von bis zu 50.000 € bei Verstößen gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten, ist deutlich zu hoch und unverhältnismäßig. Der Verordnungsgeber sollte daher die Bußgeldhöhe auf ein angemessenes Maß reduzieren.
3.    Es sollte klargestellt werden, dass die im Entwurf vorgesehene Angabe der Nettofüllmenge bei Lebensmitteln, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, bei kurz vor dem Verkauf abgepackten Burgern, Pommes oder Currywurst nicht erfolgen muss. Schwankungen bei der Nettofüllmenge sind hier unvermeidbar. Auch in Hinblick auf Home-Delivery-Angebote oder Take-Away-Angebote bedarf es in diesem Zusammenhang der eindeutigen Klarstellung.

Damit wir auch in der mündlichen Anhörung am 30.05.2016 unsere Forderungen möglichst effektiv und zielführend einbringen können, benötigen wir aktuelle Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit den vorgeschriebenen Allergenkennzeichnungspflichten in der betrieblichen Praxis.

Hier sind wir nochmals auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, bis zum 29.05.2016 an unserer Umfrage unter https://de.surveymonkey.com/r/allergeninformation teilzunehmen. Der Zeitaufwand für die Teilnahme an der Umfrage beträgt maximal 5 Minuten.Gerne können Sie uns zudem jederzeit Ihre Erfahrungswerte aus der betrieblichen Praxis in Bezug auf die Umsetzung der Allergeninformation per E-Mail an info [at] dehoga [dot] de zusenden. Vielen herzlichen Dank.