Das generelle Rauchverbot für kleine Kneipen und Bars ist verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht sah die zum Teil vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) unterstützten Verfassungsbeschwerden als begründet an. Bis zu einer Neuregelung der Landesnichtraucherschutzgesetze bis 31. Dezember 2009 dürfen Einraumbetriebe mit einer ausschließlichen Schankkonzession und einer Größe von weniger als 75 Quadratmetern selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen wollen, dieses muss ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Der Besuch dieser Betriebe ist nur Gästen ab 18 Jahren gestattet. Der DEHOGA Bundesverband begrüßte das Urteil des höchsten deutsches Gerichts vom 30. Juli 2008.

Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Wirte von Einraumbetrieben und ihre wirtschaftliche Betroffenheit entsprechend gewürdigt hat", sagte Peter Bartsch, Präsident des DEHOGA Schleswig-Holstein.
Nach Ansicht der Verfassungsrichter stellt das Rauchverbot für Einraumbetriebe einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Unternehmer dar.

Bartsch betonte:  Die Verfassungsbeschwerden waren kein Nein zum Nichtraucherschutz." Entscheidend sei jedoch,welches Mittel gewählt werde, um Menschen vor unfreiwilligem Passivrauch zu schützen.

Mit Blick auf die existenzielle Betroffenheit der Unternehmer hatte der DEHOGA drei Klagen betroffener Wirte vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt. Denn während in den meisten Hotels und vielen Restaurants das Rauchverbot problemlos umgesetzt wird, leiden die getränkegeprägten Einraumbetriebe, in denen oft die Mehrzahl der Stammgäste Raucher ist, unter massiven Umsatzrückgängen", berichtete der DEHOGA-Präsident. Die Gäste kämen seltener, konsumierten weniger oder blieben ganz weg.  Umsatzverluste von durchschnittlich 30 Prozent sind nicht mehr durch Kostensenkungen aufzufangen", machte Bartsch deutlich.

Wir hoffen, dass nun die Landesgesetzgeber von ihrem Gestaltungsspielraum
Gebrauch machen und die unterschiedlichen Interessen von Nichtrauchern, Rauchern und Unternehmern angemessen berücksichtigen", so Bartsch.
Hier appellieren wir an unseren Landesgesetzgeber die Neuregelung mit Augenmaß zu treffen, damit in Zukunft ein friedliches Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern in Schleswig-Holstein möglich ist.

"Auf keinen Fall darf hier das Rad zurückgedreht werden", so Bartsch in Richtung komplettes Rauchverbot.
Wir wären ansonsten gezwungen, die Zusammenarbeit mit den dafür politisch verantwortlichen auf bestimmten Feldern zu überprüfen. Wir hoffen, dass es soweit nicht kommen muß.

Gerne überlassen wir ihnen die Pressemitteilung, sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Pressemitteilung

Entscheidung

Fragen und Antworten zum Urteil