BGN-Beitrag - Schon zum 15. Oktober fällig

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Früher als sonst ist in diesem Jahr die zweite Vorauszahlungshälfte des Beitrags zur Berufsgenossenschaft (BGN) für 2008 fällig. Wegen einer bevorstehenden EDV-Umstellung hat der BGN-Vorstand beschlossen, dass die Beiträge bis 15. Oktober 2008 gezahlt werden müssen. Bitte berücksichtigen Sie die Terminänderung in Ihrer Buchhaltung, um Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung zu vermeiden.