Bei Kündigungen Fehler vermeiden

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Je länger ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, umso schwieriger für den Arbeitgeber, eine Kündigung auszusprechen. „Kündigungen ohne vorherige Abmahnung werden von Gerichten zurückgewiesen“, weiß DEHOGA SH Hauptgeschäftsführer Stefan Scholtis. „Deshalb: Immer den DEHOGA fragen – dafür sind wir da!“

„Oftmals geht es im Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch gar nicht um die Kündigung an sich, sondern um Forderungen aus beendeten Arbeitsverhältnissen – also zum Beispiel um Überstunden, nicht gewährte freie Tage oder nicht gewährten Urlaub“, weiß Stefan Scholtis aus Erfahrung. „Bevor man da als Unternehmer ins offene Messer läuft, sollte man sich unbedingt beraten lassen. Man kann es nicht oft genug sagen: Der DEHOGA Schleswig-Holstein bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten in 1. und 2. Instanz.“ Und darüber hinaus umfasst das DEHOGA Leistungsspektrum für Mitglieder auch die kostenfreie Beratung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Pachtverträgen et cetera.“