Aktionsprogramm zur Alkoholprävention

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DEHOGA fordert Aufklärung statt weiterer Verbote. Die Empfehlungen des Drogen- und Suchtrats für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention sind aus Sicht des DEHOGA überzogen und belasten die Gastronomie unverhältnismäßig. Von einem Werbeverbot über eine Preiserhöhung bis hin zu einer langfristig vorgesehenen Null Promille-Grenze im Straßenverkehr reichen die Vorschläge des Rats. Bei einer Anhörung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing am 15. September begründeten Vertreter des DEHOGA, warum die empfohlenen Maßnahmen unverhältnismäßig sind und das Ziel verfehlen, negative Folgen von Alkoholkonsum zu verringern. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit weitergehenden Gesetzen, vor allem in Form von Verboten, die Probleme nicht beseitigt, sondern oftmals nur verlagert werden. Eine konsequentere Umsetzung der vielfältigen bestehenden Gesetze, eine stärkere Aufklärung gerade unter den Jugendlichen und eine Sensibilisierung ihres sozialen Umfelds statt neuer Verbote und Belastungen wären aus Sicht des DEHOGA angemessene Maßnahmen, exzessiven Alkoholkonsum zu vermeiden. Tatsache ist, dass Alkoholmissbrauch von Jugendlichen insbesondere außerhalb der konzessionierten Gastronomie stattfindet. Deshalb sind alle gesellschaftlichen Gruppen aufgerufen, sich dem Problem zu stellen. Der DEHOGA ist gern bereit, zielführende Strategien zu unterstützen. Einem neuen Regelwerk von Verboten und fragwürdigen Maßnahmen erteilt er jedoch eine Absage.